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Das Testament des Dr. Mabuse

Der Film wurde mit Fritz Arno Wagner, dem größten deutschen Kameramann seiner Zeit, (u.a. Murnaus Nosferatu, Langs Der müde Tod, M) in 10 Wochen heruntergedreht. Am 21.3. 33 war dann eine kleine Notiz im Berliner „Kinematograph“ zu lesen: „Am Freitag, dem 24. März, kommt der Fritz-Lang-Tonfilm DAS TESTAMENT DES DR. MABUSE im UFA-Palast am Zoo zur Uraufführung.“ Doch so weit kam es nicht mehr. Zwei Tage später stand an gleicher Stelle zu lesen: „Die für Freitag angesetzte Premiere des Fritz-Lang-Films DAS TESTAMENT DES DR. MABUSE ist verschoben worden. Dafür kommt der Film BLUTENDES DEUTSCHLAND, der Film der nationalen Erhebung und dem deutschen Volke gewidmet, zur Uraufführung.“ Goebbels hatte kurz nach der nationalsozialistischen Machtergreifung DAS TESTAMENT DES DR. MABUSE verboten. Der Film kam dann am 12.5.33 im noch freien Österreich zur Aufführung; zu einem Zeitpunkt, zu dem Fritz Lang Deutschland bereits verlassen hatte. Er war nach Frankreich geflüchtet, wo er dann die gleichzeitig mit der deutschen Originalfassung gedrehte französische Fassung schnitt. Für Deutschland folgten bittere Jahre: Dr. Mabuse war nicht im Kino – er war Führer des Reiches. (Krawattenhaus 12/83)

D 1932/33, 122 min
FSK 16
Verleih: Atlas

Genre: Horror

Darsteller: Rudolf Klein-Rogge, Gustav Diessl

Regie: Fritz Lang